Okay, okay, okay,
ich lese (mal wieder) bei Twitter, dass die Gesichter sehr lang geworden sind, weil ich, der herzensgute Thor Brauser (Mitglied der Slytanic Wehrmacht), einen Serverumzug angekündigt habe und vielen meiner Fans (gewisses Hetzer-Pack) dicke Krokodilstränen über die zarten rosafarbenen Wangen laufen, weil ich vorerst keine brandheißen News über die Terrororganisation PIRANTIFA veröffentlichen kann.
Daher möchte ich meinem Bildungsauftrag nachkommen und in kurzen und knappen Worten, die für jeden verständlich sein sollten (also auch für PIRANTIFAS), erklären, was denn eigentlich „Stalking“ ist.
Stalking, oder besser juristisch Nachstellung(en), bezeichnet das ungewollte Eintreten einer Person in die PRIVATSPHÄRE eines anderen Menschen, also z.B. auflauern vor der Wohnung, Bilder des Hauses im Internet veröffentlichen, Telefonanrufe/Telefonterror, ungefragte Pizzabestellungen und so weiter.
Das Abfragen von öffentlichen Daten von z.B. Twitter, Facebook, Google+, Telefonbücher gehört nach juristisch gefestigter Meinung NICHT in den Bereich der Nachstellung, da die Person davon überhaupt nichts mitbekommt und die dortigen Veröffentlichungen von Infos und Daten auf freiwilliger Basis passiert.
Zudem gehören die sozialen Medien der sogenannten SOZIALSPHÄRE zugeordnet und nicht der Privatsphäre.
Der am 22.07.1964 in Köln geborene ZDF-Reporter Oliver Koytek aus Erftstadt und der am 18.06.1965 in Düren geborene Kameramann Jürgen Heck aus Remagen z.B. sind waschechte Stalker, konkret „Kleine-Mädchen-Stalker“, die sogar nicht davor zurückschrecken, ein 14-jähriges Mädchen zur Karnevalszeit in Köln bis in ein Sanitätszelt nachzustellen, um die Hilflosigkeit des betrunkenen Mädchens zur Schau zur stellen, dabei die Krankenakte (!) und den Schülerausweis (!) filmten, um diesen „journalistischen Abfall“ im somit völlig korrekt als Gossensender bezeichnet werden dürfenden Schleichwerbungssender ZDF um den Sozialversicherungsbeitragshinterzieher Thomas Bellut auszustrahlen.
Für diejenigen, die das nicht glauben wollen, empfehle ich die Kontaktaufnahme z.B. mit Experten im Strafrecht oder im Medienrecht, also z.B. dem (früheren?) AfD-Medienanwalt Prof. Dr. jur. Ralf Höcker LL.M., den ich unter der strengen Wahrung der Persönlichkeitsrechte von dem Herrn Professor auch schon mal als „Professor Schreihals“ betitele.
Der Herr Professor und seine Doktoren (also z.B. der Mann mit dem guten Krawattengeschmack namens Dr. Marcel Leeser, dem ich hiermit die Eheschliessung mit einer Frau Atte zwecks Bildung eines Doppelnamens empfehle) werden Ungläubigen das gerne erklären.
Oder etwa nicht, Herr Professor?